Verkehrsrecht Köln -
Zivilrechtliches Schadensmanagement nach Verkehrsunfällen
Verkehrsrecht Köln - Sofern Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung müssen die Anwaltskosten als weitere Schadensposition ersetzen.
Dies ist deshalb anerkannt, weil der Schädiger eines Verkehrsunfalls bei der Schadensregulierung regelmäßig durch seine Haftpflichtversicherung vertreten wird. Aufgrund ihrer eigenen Haftung und Ihren, im Vergleich zum Geschädigten, überragenden Kenntnissen im Verkehrsrecht, versucht die gegnerische Haftpflichtversicherung die Ansprüche des Geschädigten so gering wie möglich zu regulieren. Auch wenn Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesamte Abwicklung des Unfallschadens anbietet, sollten Sie die Abwicklung daher nicht aus der Hand geben und dem Gegner überlassen. Die Erfahrung zeigt, dass Sie hier bares Geld verschenken.
Beauftragen Sie vielmehr einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Interessenvertretung. Nur so können Sie sicher sein, dass sämtliche – Ihnen zustehende – Ansprüche auch ordnungsgemäß reguliert werden und Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht übervorteilt werden. Darüber hinaus erspart Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes lästigen Schriftverkehr und Ärger mit der gegnerischen Versicherung.
Je nach konkreter Fallgestaltung eines Verkehrsunfalls setzen wir für Sie die folgenden Schadenspositionen – notfalls mit gerichtlicher Hilfe – durch:
√ Fahrzeugschäden – konkret oder abstrakt nach Gutachten
√ Sachverständigenkosten
√ Nutzungsausfallschäden
√ Mietwagenkosten
√ Ausgleich von Wertminderungen
√ Höherstufungsschäden aufgrund steigender Versicherungsprämien
√ Schmerzensgeld bei Personenschäden
√ Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden
√ Heilbehandlungskosten bei Personenschäden
√ Verdienstausfall- und Erwerbsschaden bei Personenschäden
√ Unterhaltsschaden bei Personenschäden
√ Kosten für etwaige Umschulungsmaßnahmen bei Personenschäden
√ Schockschaden Angehöriger, Beerdigungskosten
√ Aufwandspauschalen
Automobilrecht
Im Automobilrecht geht es insbesondere um die Beschaffung bzw. die Abgabe von Fahrzeugen. In diesem Bereich vertreten wir sowohl gewerbliche wie auch private Mandanten.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich in allen Fragen der Beschaffung und Abgabe (Kauf, Leasing, Miete) von neuen und gebrauchten Fahrzeugen sowie deren Reparatur. Insbesondere können wir Ihnen diesbezüglich folgende Leistungen anbieten:
√ Prüfung und Erstellung von Beschaffungs- und oder Abgabeverträgen (Kauf-, Miet,- Leasingverträge) sowie von Werkstattverträgen (Werkverträge) und √oder entsprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
√ Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs-, Garantie-, Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzansprüchen wegen Fahrzeugmängeln
√ Vertretung bei arglistiger Täuschung beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge
√ Händlerregress gegen Hersteller bzw. Lieferanten
√ Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gegen Hersteller
√ Vertragsstörungen und Kündigungen von Leasingverträgen
√ Streitigkeiten bei Fahrzeugrückgaben nach Beendigung von Leasingverträgen
√ Gegebenenfalls Beweissicherungsverfahren
Wir stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Fällen des Verkehrs- und Automobilrechts gerne zur Seite. Sofern Sie uns beauftragen möchten, stehen wir Ihnen telefonisch, per e-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf die persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen.
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