Zivilrechtliches Schadenmanagement nach Verkehrsunfällen
Heutzutage hat sich bei den meisten Kfz-Versicherungen die Haltung eingeschlichen, Geschädigte nach einem Verkehrsunfall direkt an die Versicherung des Unfallverursachers zu verweisen. Folglich wird dem Geschädigten die eigenständige Schadensregulierung entzogen und stattdessen in die Hände der gegnerischen Versicherung gelegt. Auch die Beauftragung eines unbefangenen Rechtsanwaltes sowie eines unabhängigen Kfz-Schadengutachters soll durch dieses Vorgehen verhindert werden. Um diese Taktik den Geschädigten anzupreisen, versprechen viele Versicherungen eine angeblich unkomplizierte Schadenregulierung, die zu einem schnellen Erhalt des erforderlichen Eigenersatzes führt.
Dieses Vorgehen ist unter dem Begriff des aktiven Schadenmanagements bekannt, das vor allem zur legitimen Schadenskostenabsenkung aufseiten des Geschädigten beitragen soll. Denn grundsätzlichen verfolgen beide Seiten jeweils unterschiedliche Interessen. Wo die Versicherung an Geld sparen will, ist es dem Geschädigten daran gelegen, eine schnelle und anspruchsgerechte Entschädigung für den entstandenen Unfallschaden zu erhalten. Wird der gegnerischen Versicherung jedoch das Schadenmanagement übertragen, kann diese die entstehenden Kosten kontrollieren und bei Bedarf in ihrem Sinne beeinflussen. Dabei ist es keine Seltenheit, dass gegnerische Versicherungen aus Spargründen Schadenposition absichtlich vergessen oder Schäden durch einen eigenen Kfz-Gutachter als nichtig erklärt werden.
Dieses Vorgehen läuft hierbei stets zum Nachteil des Geschädigten ab. Denn dieser kann als Laie oftmals gar nicht nachvollziehen, dass ihm bei der Schadenbewertung etwas vorenthalten wurde. Um dies zukünftig zu vermeiden, bietet es sich infolge eines unverschuldeten Unfalls an, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Inwieweit hilft ein Anwalt fürs Verkehrsrecht weiter?
Verkehrsrechtsanwälte unterstützen Geschädigte im gesamten Prozess des Schadenmanagements und kümmern sich dabei um eine Durchsetzung aller durch den Unfall entstandenen Schadenpositionen. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Ansprüche des Geschädigten vollständig überprüft und geltend gemacht werden. Denn ein Anwalt für Verkehrsrecht hält keinerlei Positionen zurück, die für die Versicherung des Unfallverursachers mit Einsparungen verbunden sein könnten.
Die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt werden bei geklärter Schuldfrage von der gegnerischen Versicherung übernommen. Dasselbe gilt auch für freie Kfz-Gutachter, die von Geschädigten ebenfalls für eine unabhängige Schadensbegutachtung herangezogen werden können.
Wann sollte ein Anwalt fürs Verkehrsrecht eingeschaltet werden?
Sollte ein unverschuldeter Verkehrsunfall vorliegen, ist das Heranziehen eines Verkehrsrechtsanwaltes in jedem Fall ratsam. Dieser sollte direkt nach dem Unfall kontaktiert werden, um von Anfang an mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung vermeiden zu können. Dabei ist es egal, auf welche Summe sich die letztendliche Schadenhöhe beläuft. Denn auch bei geringen Schäden ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht für den Geschädigten sinnvoll.