Sie möchten Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen? In Zeiten von Corona und wirtschaftlichen Krisen ist das verständlich. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Köln kontrolliert schnell und zuverlässig Ihre Betriebskosten!
Wussten Sie, dass Fehler in der Nebenkostenabrechnung nachträgliche Forderungen ungültig machen können?
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht mit den gängigsten Fehlern:
All diese und weitere Punkte können eine Abrechnung ungültig machen. Daher ist es aus Sicht der Mieter und Vermieter sinnvoll, die Nebenkostenabrechnung juristisch prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei hat sich unter anderem auf Vertragsrecht in Köln spezialisiert und unterstützt Sie gern bei Fragen rund um Ihre Immobilienverträge.
Eine Immobilie zu vermieten bringt nicht nur ein monatliches Einkommen, sondern auch viel Arbeit mit sich. Sämtliche Belege müssen aufbewahrt und Buchungen nachgewiesen werden können. Neben der eigentlichen Miete können Vermieter aber auch einige weitere Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
Zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen beispielsweise:
Die Umlage der Betriebskosten erfolgt mittels Verteilerschlüssel, der von der Wohnungsgröße und der Anzahl der Mieter abhängt und entsprechend variiert. Die Leistungen der Anwaltskanzlei Köln umfassen sämtliche Vorbereitungen und Beratungen zur Umlage. Ebenso können Sie als Mieter oder Vermieter bei uns die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.
Eine korrekte Aufstellung der Betriebskosten orientiert sich inhaltlich am § 259 BGB. Das bedeutet, sie enthält neben allen Personen- und Adressdaten Folgendes:
Die mit der monatlichen Vorauszahlung geleisteten Zahlungen müssen dabei selbstverständlich auf die Forderung angerechnet werden.
Wichtig: Auf Anfrage müssen dem Mieter sämtliche Belege vorgelegt werden können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie alle Belege behalten – auch für das Finanzamt können sie von Nutzen sein.
Der Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung beträgt maximal 12 volle Monate. Dabei ist es irrelevant, wann Sie mit der Abrechnung beginnen.
Beispiel: Ihre Mieter ziehen zum 1.06.2023 ein. Sie können die Nebenkosten einerseits nach Jahren abrechnen. In diesem Fall wäre die erste Betriebskostenabrechnung auf den Zeitraum vom 1.06.2023 bis 31.12.2023 datiert und würde zukünftig immer ein ganzes Jahr umfassen. Sie können jedoch ebenso die Nebenkostenabrechnung bis zum 30.07.2024 laufen lassen und danach eine neue Periode starten.
Wichtig ist, dass Sie für die Berechnung und die Zustellung der Nebenkostenabrechnung maximal 12 Monate aufwenden. Sollten die Mieter ihre Abrechnung nicht binnen eines Jahres erhalten, verfällt Ihr Recht auf eine Nachzahlung. Sie sind sich als Mieter nicht sicher, ob Ihre Abrechnung korrekt ist? Lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte Köln. Unsere Anwälte kennen sich bestens mit dem Mietrecht in Köln aus – Bei uns können Sie Ihre bestehenden Mietverträge sowie die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen!
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