Blog-Layout

Mieterhöhung langjähriger Mieter

RRT Rechtsanwälte • Dez. 23, 2022

Sonderfälle - Mieterhöhung langjähriger Mieter

mieterhoehung-langjaehriger-mieter

Mieterhöhung langjähriger Mieter – maximale Mieterhöhung und Fristen 


Wir erklären Ihnen, wann die Mieterhöhung auch ein langjähriger Mieter akzeptieren muss und unter welchen Umständen und wie Sie sich dagegen wehren können.


Ein Vermieter hat grundsätzlich das Recht, eine Mieterhöhung, die ein langjähriger Mieter akzeptieren muss, umzusetzen. Der Vermieter muss jedoch zwei Fristen beachten. Zum einen muss sich die Miete mindestens 15 Monate vor Wirksamwerden der Mieterhöhung nicht verändert haben, wobei Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB nicht berücksichtigt werden. Zum anderen darf sich die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen (Kappungsgrenze). 


Die Mieterhöhung muss sich an der ortsüblichen Miete orientieren und darf im Gegensatz zur Neuvermietung nicht überschritten werden. 

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann im Mietspiegel der Gemeinde nachgelesen werden, sofern ein solcher vorhanden ist. Selbst im Falle eines vorliegenden Mietspiegels können trotzdem drei vergleichbare Wohnungen als Referenz genutzt werden. 


Wir nehmen Berlin als Beispiel: 


  • Der aktuelle Berliner Mietspiegel besteht zu 60 Prozent aus Bestandsmieten und zu 40 Prozent aus Neumieten. (wiwo.de)
  • Im Schnitt verzeichnete er um 5,7 Prozent höhere Mieten. (wiwo.de


Wird das Mietobjekt verkauft, muss der neue Eigentümer die bereits erfolgten Mietanpassungen anrechnen. Er darf die Miete dann nur so weit erhöhen, dass er innerhalb der Dreijahresfrist nicht über die 20-Prozent-Marke kommt. 

Des Weiteren darf immer nur die Nettokaltmiete von dieser Erhöhung betroffen sein. Die Nebenkostenvorauszahlungen werden im Nachgang der Nebenkostenabrechnung angepasst. 


Ein weiterer Faktor, an den sich der Vermieter halten muss, ist die tatsächliche Wohnungsgröße. Diese ist ausschlaggebend für die Mieterhöhung, selbst wenn im Mietvertrag ein höherer Wert angegeben ist. 

Aus diesem Grund kann es lohnend sein, die Wohnung auszumessen. Sollten Abweichungen bestehen, kann dies die Mieterhöhung mindern. Sollte die Wohnung mehr als 10% von der angegebenen m²-Zahl abweichen, können Sie sogar die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen (BGH VIII ZR 142/08).


Es kann sich also lohnen, eine Mieterhöhung als langjähriger Mieter von einem Fachanwalt für
Mietrecht prüfen zu lassen.


Beratung anfordern
Mieterhöhung langjähriger Mieter - So wehren Sie sich gegen Mieterhöhungen


So wehren Sie sich gegen Mieterhöhungen


Grundsätzlich brauchen Sie erstmal keine Angst haben, wenn Sie eine Mieterhöhung als langjähriger Mieter erhalten. Dieser Erhöhung müssen Sie erst einmal zustimmen – also einer Aufforderung nachkommen. 

Es lohnt sich jedoch, unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und die Mieterhöhung prüfen zu lassen. Ist die Prüfung erfolgt, haben Sie drei Möglichkeiten: 

  1. Sie stimmen der Mieterhöhung auch als langjähriger Mieter zu. Hierfür können Sie einfach den höheren Mietsatz überweisen.
  2. Sie lehnen die Erhöhung ab und begründen dies mit den Fehlern, die dem Vermieter unterlaufen sind.
  3. Sie stimmen teilweise zu und begründen auch hier die teilweise Zustimmung mit Fehlern wie einer zu hohen Steigerung. 

H2: Sonderfall 1: Mieterhöhung nach Modernisierung 

Im Falle einer Modernisierungsmaßnahme müssen Sie in bestimmten Fällen die Mieterhöhung auch als langjähriger Mieter tragen. So darf der Vermieter Sie mit bis zu 8% pro Jahr an den Modernisierungskosten beteiligen, sofern es nicht mehr als 3 € pro Quadratmeter sind. Beträgt die eigentliche Miete unter 7 € pro Quadratmeter, darf er die Miete um maximal 2 € pro Quadratmeter steigern. 

Dieses Vorgehen hat für den Vermieter mehrere Vorteile: 

  1. Er muss sich nicht an den Mindestabstand von drei Jahren halten.
  2. Er muss die ortsübliche Vergleichsmiete nicht beachten.
  3. Es besteht keine Kappungsgrenze


Die Kanzlei RRT Rechtsanwälte übernimmt gern die Zulässigkeitsprüfung Ihrer Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung. 



Sonderfall 2: Mieterhöhung bei Indexmiete und Staffelmiete


Bei Index- oder Staffelmieten ist der Fall ein anderer. Da in den Mietverträgen bereits regelmäßige Erhöhungen enthalten sind, muss ihnen nicht zugestimmt werden. Gleichzeitig müssen Sie keine weitere Mieterhöhung als langjähriger Mieter akzeptieren – diese ist durch die Staffelung ausgeschlossen. 

So erhöht sich die Miete bei einem Staffelmietvertrag regelmäßig um festgelegte Prozentsätze. Bei einem Indexmietvertrag hingegen hängt die Höhe der Mietsteigerung von einem bestimmten Preisindex ab. 

Sollte die Mieterhöhung für Sie unverständlich sein oder fehlerhaft erscheinen, können Sie sich gern durch einen Rechtsanwalt in Köln aus unserer Kanzlei beraten lassen. 

Auch bei Anliegen in den Bereichen Vertragsrecht oder Verkehrsrecht sind wir für Sie da.


Anwalt Köln - Wir beraten Sie

Rechtsanwaltskanzlei Köln

Unsere Leistungen


Anwaltliche Beratung anfordern
Sonderfall 1: Mieterhöhung nach Modernisierung

Kontaktieren Sie uns

  • Wie oft ist eine Mieterhöhung zulässig?

    Eine Mieterhöhung ist frühestens 12 Monate nach Beginn des Mietvertrages sowie danach alle 12 Monate möglich. Die Mieterhöhung darf dabei innerhalb von 3 Jahren nur maximal 15 bzw. 20 Prozent betragen.

  • Wie lange vorher muss man eine Mieterhöhung ankündigen?

    Der Vermieter muss die Mieterhöhung 3 Monate vorher schriftlich ankündigen.

  • Wie hoch darf die Mieterhöhung nach 10 Jahren sein?

    Wie hoch ist die zulässige Höchstmiete nach 10 Jahren? Bei einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren ist eine Mieterhöhung nur zulässig, wenn der Vermieter sie innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses verlangt. Die Miete kann innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren um maximal 15 bis 20 Prozent erhöht werden.

Hausverkauf mit Wohnrecht: Rechtliche Aspekte
08 Feb., 2024
In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte und geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten beim Hausverkauf mit Wohnrecht.
Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
von RRT Rechtsanwälte 09 Aug., 2023
In diesem Beitrag erklären wir die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag – Rechte, Pflichten und Tipps. Alles Wichtige für Mieter und Vermieter.
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen - Wir prüfen Ihre Nebenkosten
von RRT Rechtsanwälte 03 März, 2023
Über 83 % der Abrechnungen enthalten Fehler. ✔️ RRT prüft Ihre Nebenkosten. ✔️ Lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen & sparen Sie ab jetzt bares Geld. ✔️ Mediation. ☎️
Mietkündigung Frist und Sonderrecht | Tipps 2022
von RRT Rechtsanwälte 23 Nov., 2022
Mietkündigung Frist – Diese Fristen gibt es, so können sie verkürzt werden, das müssen Sie beachten. Aktuelle Rechtbesprechung und Tipps.
Nießbrauch berechnen
von RRT Rechtsanwälte 14 Juli, 2022
Nießbrauch online berechnen - Wie berechnet man das Modell? Nießbrauch: Wie der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung gegen Nießbrauch funktioniert!
Anwalt für Vertragsrecht
von RRT Rechtsanwälte 19 Juni, 2022
Anwalt für Vertragsrecht. Kompetenz & Erfahrung. Kontaktieren Sie uns. Vereinbaren Sie einen Termin bei RRT Rechtsanwälte Köln.
Mietrecht Kündigungsfrist
von RRT Rechtsanwälte 02 Mai, 2022
Mietrecht Kündigungsfrist | Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate, nicht 14 Tage. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist kann allerdings kürzer ausfallen. Jetzt informieren!
Immobilienrecht
von RRT Rechtsanwälte 18 März, 2022
lll➤ Immobilienrecht ✔️Fragen der Sachmängelhaftung nach dem Kauf eines Grundstücks klären wir seit vielen Jahren. Kompetente Beratung. Videokonferenz möglich.
Arbeits- und Dienstwegeunfälle: Wer ist wie versichert?
von RRT Rechtsanwälte 21 Juni, 2021
Das Thema, über das wir sprechen möchten, ist traurig und verwirrend zugleich. Niemand möchte sich gerne mit dem Thema Arbeits- und Dienstwegeunfälle im Straßenverkehr auseinandersetzen
von RRT Rechtsanwälte 24 März, 2021
Das Vertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und stellt den rechtlichen Rahmen für jede Vertragsart dar.
Weitere Beiträge
Share by: