IT- und Internetrecht

Wir vertreten Sie bei Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen oder Klageverfahren wegen Wettbewerbs,- Urheberrechts- Domain- und Markenrechtsverstößen. Um Sie vor rechtlichen Problemen zu schützen, erstellen wir Ihnen speziell auf Ihr Geschäftsmodell angepasste Pflichtinformationen, AGB, Nutzungsbedingungen oder komplexe IT-Verträge.

RA Jens Reininghaus ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und berät insbesondere Unternehmen in den Bereichen IT-, Internet-, Wettbewerbs-, Urheber- Marken- und Domainrecht, z.B. bei:

  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Wettbewerbsprozessen auf Kläger und Beklagtenseite;
  • der Erstellung rechtssicherer gewerblicher Internetauftritte, z.B. der Überprüfung und Erstellung von AGB, Widerrufsbelehrungen, Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzbestimmungen, sonstigen Informationspflichten, beispielsweise nach der PreisangabenV oder produktspezifischen Informationspflichten;
  • der Erstellung von speziell auf Ihr Geschäftsmodell oder Ihr Projekt angepasste IT-Verträge;
  • der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen, z.B. bei Preiswerbung, vergleichender Werbung, Internet-, E-Mail-, Fax- und Telefonmarketingmaßnahmen;
  • der Erstellung und Prüfung von Werbe- und Agenturverträgen;
  • Streitigkeiten bei Haftungsfällen im Internet, z.B. aufgrund von Inhalten Dritter (verlinkten Inhalten, Forenbeiträge, Online-Auktionen, Jugendschutz, etc.);
  • Streitigkeiten rund um Domain-, Marken-, und Namensrechte;
  • Urheberrechtsverletzungen, Lizenzverträge;
  • Fragen des Datenschutzes;
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen;
  • Streitigkeiten bei Telekommunikationsdienstleistungen;
  • Rechtsverteidigung gegen Internet-Vertragsfallen, unberechtigte SCHUFA-Einträge;
  • etc.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Themenportal www.internetrecht-infos.de. Sofern Sie Fragen zu den einzelnen Themen haben, sprechen Sie und einfach an.