Honorar

Honorar


Die Anhaltspunkte die Sie hier finden, sollen Ihnen eine erste Einschätzung über die Höhe der Gebühren einer rechtlichen Auseinandersetzung bzw. der außergerichtlichen Inanspruchnahme unserer anwaltlichen Dienstleistungen ermöglichen.

Gerichtsverfahren


In einem gerichtlichen Verfahren können grundsätzlich Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen (Verfahrenskosten) entstehen. Grundsätzlich gilt: wer vor Gericht gewinnt, muss nichts zahlen. Der in einem Gerichtsverfahren Unterlegene muss vielmehr sämtliche Verfahrenskosten tragen bzw. der obsiegenden Partei ihre bisher aufgewendeten Kosten erstatten. Sofern Sie teilweise erfolgreich sind, werden die Verfahrenskosten entsprechend dem Obsiegen bzw. Unterliegen zwischen den Parteien aufgeteilt. Eine Ausnahme besteht im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Hier hat jede Partei ihre Anwaltskosten selber zu tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Die Höhe der Anwalts- und der Gerichtskosten hängt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dabei vom sogenannten “Gegenstandswert“ (auch „Streitwert” genannt) ab. Der Gegenstandswert lässt sich in aller Regel vorher genau einschätzen, wird aber letztendlich vom Gericht festgelegt. Weitere Informationen zur Höhe und Berechnung von Anwaltsgebühren nach dem RVG finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Auch außergerichtlich besteht häufig die Möglichkeit, einen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Anwaltskosten gegen den Gegner geltend zu machen, insbesondere bei Rechtsverletzungen durch den Gegner oder auch als Verzugsschaden.

Außergerichtliche Tätigkeiten


Für außergerichtliche Tätigkeiten, z.B. bei der Erstellung bzw. Verhandlung von Verträgen, der Erstellung von AGB, Datenschutzbestimmungen, Gutachten oder bei der fachspezifischen Unterstützung von Rechtsabteilungen von Unternehmen, rechnen wir in der Regel nach Aufwand ab. 
Die vorherige Veranschlagung des zu erwartenden Aufwandes ist für uns ebenso selbstverständlich wie übersichtliche Arbeitszeitnachweise, welche wir Ihnen gerne jederzeit übersenden.

Pauschalhonorar


Sofern der Aufwand für uns in etwa absehbar ist, bieten wir Ihnen auch gerne Pauschalen für außergerichtliche Beratungsleistungen an.

Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Gerne vereinbaren wir auch einen ersten Termin – in unserer Kanzlei oder in Ihren Räumlichkeiten – um sich gegenseitig kennenzulernen.

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